Garantiebedingungen
PHATFOUR GARANTIEBEDINGUNGEN
Für alle Produkte von Phatfour gelten unsere Garantiebedingungen. Darin ist unter anderem festgelegt, wie lange die Garantiezeit dauert und auf welche Teile die Garantie gilt.
ARTIKEL 1 PHATFOUR GARANTIE
Die Wartung bestimmt die Lebensdauer jedes Fahrrads, also auch die deines Bikes. Lass nach 300 km beim FLB+ und FLS+ / 250 km beim FLX oder innerhalb von 3 Monaten nach dem Kauf deines Bikes eine erste Kontrolle durchführen, um die Garantie zu behalten. Die Wartung kannst du auch von unseren Phatfour-Mechanikern oder von einem anerkannten Fahrradhändler durchführen lassen. Bewahre die Belege des Fahrradhändlers als Nachweis für die durchgeführte Wartung auf.
ARTIKEL 2 GARANTIE
- Phatfour garantiert, dass die Phatfour-Bikes frei von Konstruktions- und/oder Materialfehlern sind, soweit sich dies aus diesen Garantiebestimmungen ergibt.
- Die Garantie kann ausschließlich vom Erstbesitzer des betreffenden Phatfour-Bikes in Anspruch genommen werden.
- Die Garantie erlischt gemäß den Bestimmungen der Artikel 3.1 und 5.1.
- Die Garantie ist nicht übertragbar.
- Die Garantiefrist beginnt am Tag der Lieferung, nach Zustimmung und Erhalt der Lieferung.
ARTIKEL 3 GARANTIEZEIT
- Für die Rahmen der Phatfour-Bikes gilt eine Garantiezeit von 2 Jahren auf Konstruktions- und/oder Materialfehler.
- Für die Schutzbleche der Phatfour-Bikes gilt eine Garantiezeit von 2 Jahren auf Konstruktions- und/oder Materialfehler.
- Für alle elektrischen Teile gilt eine Garantiezeit von 2 Jahren auf Konstruktions- und/oder Materialfehler.
- Auf den Akku gewährt Phatfour 2 Jahre Garantie. Die Kapazität des Akkus nimmt im Verhältnis zur Anzahl der Ladezyklen und zum Alter ab. Diese Kapazitätsabnahme fällt nicht unter die Garantie.
- Für alle übrigen Teile, mit Ausnahme der in Artikel 2.7 genannten Teile, gilt eine Garantiezeit von 2 Jahren auf Konstruktions- und/oder Materialfehler.
- Für alle Zubehörteile gilt eine Garantiezeit von 1 Jahr auf Konstruktions- und/oder Materialfehler.
- Auf Verschleißteile wie Reifen, Kette, Kettenblätter, Züge und Bremsbeläge wird keine Garantie gewährt, es sei denn, es liegt ein Konstruktions- und/oder Materialfehler vor.
- Für Ausstellungsmodelle der Phatfour-Bikes gelten 50 % der oben genannten Garantiezeiten.
ARTIKEL 4 GARANTIEAUSSCHLÜSSE
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In den folgenden Fällen erlischt die Garantie:
a. Das Bike hat nachweislich (mit Rechnung / Beleg) nach 3 Monaten oder 300 km nach der Lieferung keine erste Wartung erhalten.
b. Das Phatfour hat nachweislich (mit Rechnung / Beleg) nach der ersten Kontrolle keine jährliche Wartung erhalten.
c. Wenn die Mängel auf eine unsachgemäße Montage zurückzuführen sind, das heißt eine Montage, die von der mitgelieferten Montageanleitung abweicht, die auch auf der Website zu finden ist.
d. Unsachgemäße und/oder unachtsame Nutzung des Phatfour-Bikes, die nicht dem Verwendungszweck entspricht, unter anderem:
i. Mit voller Beladung über Bordsteinkanten auf- und abfahren;
ii. Gegen Bordsteinkanten fahren;
iii. Technische Reparaturen wurden nicht fachgerecht ausgeführt.
e. Nachträglich montierte Teile entsprechen nicht den technischen Spezifikationen des betreffenden Bikes oder wurden falsch montiert.
f. Wenn der Eigentumsnachweis nicht vorliegt.
g. Wenn festgestellt wird, dass die Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h verändert wurde.
h. Bei einer Belastung des Sattels von mehr als 120 kg.
i. Bei einer Belastung des Gepäckträgers von mehr als 25 kg.
j. Bei Schäden, die durch einen Unfall oder ein anderes von außen kommendes Ereignis entstanden sind. -
Darüber hinaus wird eine Haftung von Phatfour für Schäden an (Teilen des) Phatfour-Bikes ausdrücklich ausgeschlossen, wenn diese entstehen durch:
a. Falsche Einstellung/Spannung von Lenker, Vorbau, Sattel, Sattelstütze, Schaltwerk, Bremsen, Gangschaltung und/oder das Lösen von Teilen, das Nachziehen von Laufrädern und Speichen während der Nutzung sowie Speichenbruch.
b. Nicht rechtzeitiges Ersetzen von Teilen wie Brems-/Schaltzügen, Bremsbelägen, Reifen, Kette und Zahnrädern.
c. Klimatische Einflüsse wie normale Verwitterung von Lack oder Chromrost. Das gilt auch für den Sattel. Dieser kann sich verfärben — durch Nutzung und/oder äußere Faktoren wie UV-Strahlung, Feuchtigkeit und Wärme.
d. Klimatische Einflüsse wie Verfärbung von Lack und Sattel.
e. Phatfour-Bikes, die für Vermietungszwecke genutzt werden. - Es wurden Änderungen am Originalzustand und an den Originaleinstellungen vorgenommen, etwa durch die Verwendung von nicht von Phatfour anerkannten Teilen und/oder Zubehör;
ARTIKEL 5 ARBEITSKOSTEN AN TEILEN IM GARANTIEFALL
- Während der Garantiezeit werden alle Teile, bei denen Phatfour einen Material- und/oder Konstruktionsfehler festgestellt hat, nach Wahl von Phatfour repariert oder erstattet. Etwaige Kosten der (De-)Montage gehen zulasten des Eigentümers, sofern vom Eigentümer erwartet werden darf, dass das zu ersetzende Teil selbst montiert werden kann.
- Abweichend von der Bestimmung des vorherigen Absatzes gehen bei Material- und/oder Konstruktionsfehlern an Rahmen und Vorderradgabeln auch die Arbeitskosten für zwei Jahre ab Kaufdatum zulasten von Phatfour.
ARTIKEL 6 EINREICHUNG EINES GARANTIEANSPRUCHS
- Ansprüche aus dieser Garantie sind per E-Mail unter Angabe der Bestellnummer, der Rahmennummer und mit einem Foto des betreffenden Teils bei Phatfour einzureichen. So kann Phatfour beurteilen, ob ein Garantiefall vorliegt.
- Phatfour wird den Anspruch innerhalb einer angemessenen Frist anerkennen oder ablehnen. Sollte es vernünftigerweise nicht möglich sein, den Defekt zu beurteilen, ohne das Phatfour-Bike persönlich in Augenschein zu nehmen, wird in Absprache mit dem Eigentümer nach einer passenden Lösung gesucht.
- Bevor ein Ersatzprodukt versendet wird, kann Phatfour verlangen, dass das betreffende Produkt zunächst zur Beurteilung an Phatfour geschickt wird. Auf Grundlage dieser Beurteilung kann Phatfour entscheiden, dass das Produkt nicht unter die Garantiebedingungen fällt, oder ein Ersatzprodukt versenden.
- Die Transportkosten des Phatfour-Bikes und/oder von Teilen von und zu Phatfour gehen zulasten des Eigentümers.
- Wenn ein bestimmtes Teil für die Garantie in Betracht kommt und das Original nicht mehr lieferbar ist, sorgt Phatfour für eine mindestens gleichwertige Alternative.
ARTIKEL 7 HAFTUNG
- Ein von Phatfour anerkannter Garantieanspruch bedeutet nicht automatisch, dass Phatfour auch die Haftung für etwaige erlittene Schäden übernimmt. Die Haftung von Phatfour geht nie weiter, als in diesen Garantiebedingungen und/oder den geltenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von Phatfour beschrieben ist.
Phatfour B.V. - Handelsregister 73120146 – www.phatfour.com – April 2020
